{"id":68,"date":"2020-01-30T07:26:29","date_gmt":"2020-01-30T06:26:29","guid":{"rendered":"http:\/\/sch\u00fctzen-heddesheim.de\/?page_id=68"},"modified":"2020-01-30T07:26:29","modified_gmt":"2020-01-30T06:26:29","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sch\u00fctzen-heddesheim.de\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Satzung ist die Verfassung unseres Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name des Vereins<\/strong><br>Der Verein f\u00fchrt den Namen Sch\u00fctzengesellschaft 1894 e.V. Heddesheim und ist in das Vereinsregister unter der Nr. 43\/II B eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><br>Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.<br>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabeordnung.<br>Der Verein dient der Pflege und Aus\u00fcbung des Schie\u00dfens auf sportlicher Grundlage sowie der Abhaltung von Veranstaltungen schie\u00dfsportlicher Art.<br>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden.<br>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie f\u00fchren ihre T\u00e4tigkeit im Verein ehrenamtlich aus.<br>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br>S\u00e4mtliche Einnahmen des Vereins sind zur Erf\u00fcllung der Vereinszwecke zu verwenden.<br>Der Verein ist Mitglied des Deutschen Sch\u00fctzenbundes, des Badischen Sportsch\u00fctzen- Verbandes und des Badischen Sportbundes, deren Satzung er anerkennt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><br>Zur Aufnahme ist eine schriftliche Anmeldung (Aufnahmeformular) erforderlich.<br>Mitglieder k\u00f6nnen nur Personen werden, die \u00fcber einen guten Leumund verf\u00fcgen. Ein polizeiliches F\u00fchrungszeugnis ist erforderlich.<br>\u00dcber die endg\u00fcltige Aufnahme entscheidet die Gesamtvorstandschaft.<br>Personen unter 18 Jahren bed\u00fcrfen einer Genehmigung des Erziehungsberechtigten bzw. des Vormundes.<br>Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins und die der \u00fcbergeordneten Organe an.<br>Jedes neu aufgenommene Mitglied zahlt eine Aufnahmegeb\u00fchr und einen Jahresbeitrag. H\u00f6he der Aufnahmegeb\u00fchr und des Jahresbeitrages wird von der Hauptversammlung festgelegt. Der Jahresbeitrag ist bis zum 30.06. des Gesch\u00e4ftsjahres f\u00e4llig.<br>Das Mitglied erh\u00e4lt einen Mitgliedsausweis des Badischen Sportsch\u00fctzenverbandes und eine Satzung des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Mitglieder<\/strong><br>Der Verein hat Mitglieder unter 18 Jahren.<br>Der Verein hat Mitglieder \u00fcber 18 Jahren.<br>Der Verein hat Ehrenmitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Ehrenmitglieder<\/strong><br>Zum Ehrenmitglied k\u00f6nnen nur Personen ernannt werden, die sich au\u00dferordentlich um den Verein verdient gemacht haben.<br>Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch den Gesamtvorstand.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Rechte und Pflichten<\/strong><br>Die Mitglieder haben freien Zutritt zu allen Vereinsveranstaltungen. Ausnahmen werden durch den Gesamtvorstand von Fall zu Fall geregelt.<br>Jedes Mitglied \u00fcber 18 Jahren hat Stimm- und Wahlrecht. Es ist f\u00fcr die im Verein zu besetzenden \u00c4mter w\u00e4hlbar.<br>Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein nach besten Kr\u00e4ften zu unterst\u00fctzen und zu f\u00f6rdern, die festgesetzten Beitr\u00e4ge fristgerecht zu zahlen und die von der Vorstandschaft zur Aufrechterhaltung des Schie\u00dfbetriebes erlassenen Anordnungen zu respektieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Ausschlu\u00df oder Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<\/strong><br>Mitglieder, die die Vereinsinteressen sch\u00e4digen und trotz wiederholter Mahnung nicht davon ablassen, k\u00f6nnen aus dem Verein ausgeschlossen werden.<br>Das gleiche gilt, wenn der Vereinsbeitrag nach F\u00e4lligkeit und nochmaliger Aufforderung nicht innerhalb von einem Monat bezahlt wird.<br>\u00dcber den Ausschlu\u00df entscheidet die Gesamtvorstandschaft. Das betroffene Mitglied ist schriftlich per Einschreiben mit R\u00fcckschein vom Ausschlu\u00df zu unterrichten. Das Mitglied kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Nachricht gegen den Ausschlu\u00df Berufung einlegen.<br>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder schriftliche Austrittserkl\u00e4rung 4 Wochen vor Ende des Kalenderjahres.<br>Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder verlieren jedes Anrecht an den Verein und seine Einrichtungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Gesamtvorstand<\/strong><br>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandschaft geh\u00f6ren an:<br>&#8211; Obersch\u00fctzenmeister<br>&#8211; Sch\u00fctzenmeister<br>&#8211; Schatzmeister<br>&#8211; Schriftf\u00fchrer<br>&#8211; Sportleiter<br>&#8211; Jugendleiter<br>&#8211; Damenleiterin<br>Der erweiterten Vorstandschaft geh\u00f6ren an: <br>&#8211; Stellvertretender Sportleiter<br>&#8211; Pressereferent<br>&#8211; Einzelne Spartenleiter<br>&#8211; 2 Beisitzer<br>&#8211; Vergn\u00fcgungsausschuss<br>&#8211; Ger\u00e4tewarte<br>Die Vorstandschaft sowie die erweiterte Vorstandschaft wird abwechselnd auf 2 Jahre bzw. 1 Jahr gew\u00e4hlt.<br>Die Mitgliedschaft in der Vorstandschaft erlischt:<br>&#8211; durch R\u00fcckgabe des Amtes<br>&#8211; durch Abwahl<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Vorstand<\/strong><br>Vorstand im Sinne des \u00a7 26 des BGB sind der Obersch\u00fctzenmeister, der Sch\u00fctzenmeister und der Schatzmeister, die den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertreten.<br>Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich.<br>Die Sitzungen der Vorstandschaft werden bei Bedarf vom Obersch\u00fctzenmeister, im Verhinderungsfall vom Sch\u00fctzenmeister einberufen und geleitet.<br>Eine Sitzung ist auch einzuberufen, wenn 4 Mitglieder des Gesamtvorstandes dies schriftlich verlangen.<br>\u00dcber die Sitzungen ist vom Schriftf\u00fchrer eine Niederschrift anzufertigen, die vom Obersch\u00fctzenmeister gegenzuzeichnen ist.<br>Der Gesamtvorstand unterst\u00fctzt den Obersch\u00fctzenmeister in der Leitung des Vereins. Ihm obliegt es, die Veranstaltungen des Vereins festzulegen sowie Sonderkommissionen zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten zu bestellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Hauptversammlung<\/strong><br>Die Hauptversammlung ist oberstes Organ des Vereins.<br>Die Hauptversammlung soll in den ersten 8 Wochen nach Abschlu\u00df eines Gesch\u00e4ftsjahres stattfinden. Die Einladung mu\u00df sp\u00e4testens 4 Wochen vorher schriftlich oder durch Zeitungsanzeige unter Mitteilung der einzelnen Punkte der Tagesordnung erfolgen.<br>Die Tagesordnungspunkte sollen zuvor vom Gesamtvorstand festgelegt werden.<br>Die Tagesordnung der Hauptversammlung muss enthalten:<br>&#8211; Bericht des Obersch\u00fctzenmeisters<br>&#8211; Bericht des Schriftf\u00fchrers<br>&#8211; Bericht des Sportleiters<br>&#8211; Bericht des Jugendleiters<br>&#8211; Bericht des Pressereferenten<br>&#8211; Bericht der Damenleiterin<br>&#8211; Bericht des Schatzmeisters<br>&#8211; Entlastung und Neuwahlen der Vorstandschaft<br>&#8211; Satzungs\u00e4nderungen<br>&#8211; Wahl von 2 Kassenpr\u00fcfern<br>Berichte der einzelnen Spartenleiter k\u00f6nnen schriftlich vorgelegt werden.<br>Antr\u00e4ge zur Hauptversammlung m\u00fcssen sp\u00e4testens 14 Tage vor dem Termin schriftlich beim Obersch\u00fctzenmeister vorliegen.<br>Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Obersch\u00fctzenmeisters. \u00dcber die Hauptversammlung ist vom Schriftf\u00fchrer ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Schriftf\u00fchrer und vom Obersch\u00fctzenmeister zu unterzeichnen ist.<br>Der Obersch\u00fctzenmeister kann jederzeit eine au\u00dfergerichtliche Hauptversammlung einberufen, wenn dies von 10 % der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe des Grundes verlangt wird.<br>Die au\u00dferordentliche Hauptversammlung hat die gleichen Befugnisse wie die ordentliche Hauptversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><br>Zur Beschlussfassung \u00fcber eine Satzungs\u00e4nderung ist eine Mehrheit von 2\/3 (zwei Dritteln) der in der Hauptversammlung erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 Aufl\u00f6sung oder Verschmelzung<\/strong><br>Der Verein kann nicht aufgel\u00f6st werden oder mit einem anderen Verein verschmolzen werden, wenn sich 7 Mitglieder bereit erkl\u00e4ren, den Verein weiterzuf\u00fchren.<br>Im Falle einer Aufl\u00f6sung des Vereins ist das Verm\u00f6gen der \u00f6rtlichen Gemeindeverwaltung treuh\u00e4nderisch zu \u00fcbergeben mit der Aufgabe, es so lange zu verwalten, bis es f\u00fcr gleiche Zwecke wieder Verwendung findet.<br>Vor der Verwendung des Verm\u00f6gens ist das zust\u00e4ndige Finanzamt zu unterrichten.<br>Einlagen der Mitglieder, die als Darlehen usw. dem Verein zur Verf\u00fcgung gestellt wurden, werden in H\u00f6he dieser Einlagen zur\u00fcckgezahlt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Satzung ist die Verfassung unseres Vereins. \u00a7 1 Name des VereinsDer Verein f\u00fchrt den Namen Sch\u00fctzengesellschaft 1894 e.V. 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